Sofern
wesentliche Maßnahmen zur Umstrukturierung, Ent-lassung von
Mitarbeitern, Vorbereitung von Gläubiger-Ver-gleichen oder
zur Vermeidung von insolvenzrechtlichen Schritten erforderlich werden,
werden wir in Kooperation mit Rechts-anwälten bzw. Steuerberatern
die Maßnahmen abstimmen. In Einzelfällen kann über
uns ebenfalls ein Interims-Management erfolgen. |